Meldepflicht für Lygodactylus williamsi

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Bonny

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Hi,

habe gestern Abend festgestellt, dass am 17.12.2014, in Kraft getreten am 20.12.2014, eine Verordnung der EU über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erlassen worden ist, in der Lygodactylus williamsi jetzt namentlich aufgeführt ist.
In der Bundesartenschutzverordnung konnte ich ihn zwar noch nicht finden, und auch keinen Hinweis, dass die in der EU Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten automatisch unter die Bundesartenschutzverordnung fallen, aber ich gehe davon aus, dass nunmehr eine Meldepflicht besteht, zumindest wenn man seine Nachzuchten legal abgeben möchte.

Da ich einen link mit download hier nicht reinkriege :(, der korrekte Titel der Verordnung:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1320/2014 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Bundesartenschutzverordnung von 2005

Vielleicht schaut ihr auch mal nach :smilie:

Grüße, Bonny
 
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