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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 15
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Herkunftsnachweis für Ph.Grandis
hallo nochmal...wo bekomme ich einen herkunftsnachweis her?die vorbesitzerin hatte keinen und nun weis ich nicht,woher man ihn bekommt.hab schon mal auf der seite von dgth geguckt,weil man ihn dort theoretisch runterladen kann,aber leider finde ich dort nix!
![]() hoffe ihr könnt mir helfen! lg heike |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 19
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Hey,
https://meinedght.de/meinedght/geset...tsnachweis.pdf sowas hier? Eigentlich muss dir aber der Verkäufer einen aushändigen und zwar ,ausgefüllt und unterschrieben! Mfg David
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Phelsuma grandis 1.1.4 Lygodactylus kimhowelli 1.1 Lygodactylus Picturatus 1.1 |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 15
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herkunftsnachweis
hallo david,
lieben dank für die schnelle antwort! ich habe die beiden racker privat gekauft!!!und leider hat man mir auch keinen nachweis ausgehändigt,ich glaube sie hat gar keinen!!hab sie mal danach gefragt aber noch keine antwort erhalten! kann man sich sowas selbst ausstellen?wie funktioniert sowas..ich meine...ist ja dann nix "offizielles"?!! |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 255
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Hallo Hermine
Den Herkunftsnachweis muss dir derjenige geben, von dem du das Tier hast. Es ist so zusagen der Beweis dafür, das es sich um eine Nachzucht und nicht um einen Wildfang handelt. Und das kann dir natürlich auch nur der Vorbesitzer schriftlich geben. Wenn du schreibst das sie keinen hat, muss sie dir eben einen ausstellen. Im Endeffekt muss darin nur stehen das das Tier aus ihrer Zucht stammt und dann eben ihre Unterschrift. Wenn du willst kann ich dir mal einen schicken ... so wie das bei mir aussieht wenn ich einen ausstelle. Leo Geändert von Leo (07.07.2010 um 17:46 Uhr). |
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#7 (permalink) |
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Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 255
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Hi
OK ... Fakt is das du keinen Herkunftsnachweis besitzt. Sollten die Tiere wieder Meldepflichtig werden würdest du sie somit illegal halten. Nur der Vorbesitzer kann dir einen geben. Der User Phelsuma grandis hat in seinem Post einen Link eingestellt indem du so einen Herkunftsnachweis siehst. So einen hättest du beim Erwerb der Phelsumen vom Vorbesitzer ausgefüllt und mit Unterschrift erhalten müssen. Selbst basteln kannst du dir sowas nicht, weil du ja nicht für den Vorbesitzer unterschreiben kannst. Helfen kann dir hier aus dem Forum (wahrscheinlich) niemand. Das können nur die Vorbesitzer. Sie kann dir durchaus einen Herkunftsnachweis aushändigen. Falls sie das nicht tut würde ich das Tier bei dem zuständigen Amt anmelden, somit wärst du aus dem Schneider. Jörg Geändert von Leo (07.07.2010 um 21:00 Uhr). |
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#8 (permalink) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 22.01.2008
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 1.015
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Hallo Heike,
eigentlich müsste die Vorbesitzerin bereits Herkunftsnachweise vom Zooladen bzw. von der anderen Bezugsquelle haben. Diese hätte sie Dir eigentlich nur mitgeben müssen. Wenn sie die Tiere allerdings selbst ohne Papiere erworben hat, kann sie Dir schlecht welche ausstellen bzw. nur relativ formlos aufschreiben wo sie die Tiere mal her hat und Dir dies unterschreiben. Ich kann Dir gern mal eine Vorlage meiner Herkunftsnachweise schicken, dann weisst Du in etwa was drauf gehört ![]() Liebe Grüße Oliver
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Hemidactylus platyurus, Lepitodactylus lugubris, Rhacodactylus ciliatus, Phelsuma grandis, Phelsuma abbotti chekei, Gehyra marginata, Gekko gecko, Gekko petricolus, Gekko grossmanni, Paroedura picta, Lampropeltis triangulum sinaloe, Furcifer pardalis, Archispirostreptus gigas, Spirostreptus spec., Rosenkäfer, Schwarzkäfer, verschiedene Schaben ... British Kurzhaar Fellnasen |
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#9 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
der Rückschluß ist nicht ganz korrekt. Sie muß auch jetzt einen Herkunftsnachweis haben, denn es gibt zwar eine Befreiung von der Meldepflicht, aber ein Nachweis über die legale Herkunft ist trotzdem Pflicht und auf Verlangen vorzulegen, egal ob meldepflichtig oder nicht. Streng genommen ist P. grandis ja mittlerweile schon wieder meldepflichtig ![]() Gruß Christian Geändert von Christian Schneider (08.07.2010 um 10:00 Uhr). |
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#10 (permalink) |
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Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 255
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Gut ... wenn Ph. grandis meldepflichtig ist, dann ist eh alles klar. Kenn mich seit der Artenunterteilung nicht mehr so aus wer nun von den 4? Arten einer Meldepflicht unterliegt und wer nicht.
Gut Hermine ... dann musst du deinen grandis anmelden. Dazu brauchst du einen Wisch, der nennt sich "Bestandsanzeige". Diese wird im Regelfall gemeinsam mit dem "Herkunftsnachweis" bei der zuständigen Behörde abgegeben. Da du keinen Herkunftsnachweis hast, würde ich nur die Bestandsanzeige abgeben und darauf vermerken das du vom Vorbesitzer keinen Herkunftsnachweis erhalten hast. Damit kannst du übrigens auch dem Vorbesitzer drohen. Hab ich auch mal gemacht und schon bekam ich einen ausgehändigt. Leo |
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